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  • Zusätzlicher E-Lastenrad-Verleih ab Ende April 2022 geplant

    Förderprogramm für E-Lastenräder wird 2022 und 2023 fortgesetzt

    Das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ wird auch 2022/23 inhaltlich weitgehend unverändert fortgesetzt.

    Der zusätzliche Zuschuss (Sozialbonus) für einkommensschwächere Familien liegt weiterhin bei 1.500 Euro für Haushalte mit Bonuscard+Kultur bzw. 800 Euro für Haushalte mit FamilienCard, jeweils zuzüglich der Grundförderung von 800 Euro in 2022 und 600 Euro in 2023. Gleichzeitig wurde die Obergrenze der förderfähigen E‐Lastenräder mit Sozialbonus von 4.000 Euro auf 5.500 Euro angehoben.

    Über die Online-Plattform des Landes Baden-Württemberg, Service-BW, können Sie sehr komfortabel und sicher den Antrag stellen mit allen erforderlichen Unterlagen.
    Online-Antrag zur E-Lastenradförderung

    Auf der städtischen Homepage www.stuttgart.de/lastenrad finden Sie Informationen rund um das Förderprogramm und erhalten Antworten auf Ihre Fragen.

    Zusätzlich plant die Stadt Stuttgart voraussichtlich ab Ende April 2022 eine langfristig angelegte E-Lastenrad-Vermietung. Auch hier wird es für Haushalte mit Bonuscard+Kultur oder FamilienCard attraktive gestaffelte Mietpreise geben. Den genauen Starttermin geben wir rechtzeitig bekannt.

    Unter www.stuttgart.de finden Sie die ausführliche Pressemitteilung der Stadt dazu.

    Mann mit zwei Kindern auf einem E-Lastenrad von hinten fotografiert
    Copyright Stadt Stuttgart/ Fotograf Leif Piechowski