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  • Gemeinderat verlängert Parkgebührenbefreiung

    Carsharing-Fahrzeuge parken im öffentlichen Straßenraum kostenlos

    Kürzlich hat der Stuttgarter Gemeinderat beschlossen, dass Carsharing-Fahrzeuge im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet weiterhin kostenlos im öffentlichen Straßenraum parken dürfen. Diese Verlängerung der Parkgebühren-Befreiung gilt nun für zwei weitere Jahre – also bis Ende 2026. Auch mit einbezogen in die Befreiung wurden die Sharing-Mopeds, in Stuttgart meist die E-Moped-Marke stella.

    Für viele Menschen in Stuttgart ist Carsharing genau das richtige Mobilitätsangebot: flexibel und ohne die hohen Fixkosten beim eigenen Auto. Daher möchte die Stadt das Carsharing weiterhin fördern.

    Das freie Parken gilt nur für Carsharing‐Organisationen, die nach dem Carsharinggesetz anerkannt und entsprechend äußerlich erkennbar sind. Die Vorschriften über Halt‐ und Parkverbote bleiben unberührt. Ebenso sind die Anordnungen an Parkscheinautomaten wie eine zeitliche Höchstparkdauer weiterhin zu beachten.

    Stadtmobil Carsharing