Stuttgarter Ecken
Eine Maßnahme für mehr Sicherheit für den Fußverkehr
Die Stadt Stuttgart unternimmt weitere Schritte, die Sicherheit für den Fußverkehr in Wohngebieten zu verbessern. An insgesamt sechs Kreuzungen im Stuttgarter Westen sind in den vergangenen Wochen „Stuttgarter Ecken“ eingerichtet worden.
Gemeint sind Markierungen und Poller, die verhindern, dass an Straßenecken Autos abgestellt werden. Solche verbotswidrig geparkten Fahrzeuge behindern die Sicht und erschweren, dass Fußgänger dort sicher die Straße überqueren können. Die „Stuttgarter Ecken“ sind eine Maßnahme, die für mehr Sicherheit sorgt.
Der Maßnahme liegt Paragraf 12, Absatz 3, der Straßenverkehrs‐Ordnung zugrunde. Darin ist festgelegt, dass beim Parken zu Kreuzungen und Einmündungen ein Abstand von fünf Metern einzuhalten ist. Die „Stuttgarter Ecken“ sind damit eine bauliche Absicherung gegen Falschparker. Das gesetzliche Parkverbot wird mit einer Sperrfläche markiert. Zusätzlich verhindern Poller das verbotswidrige Parken.
Je nach Platzverhältnissen werden neben den „Stuttgarter Ecken“ Flächen geschaffen, wo zum Beispiel Fahrräder oder E‐Scooter an Bügeln abgestellt werden können. Das eröffnet Anreize, andere Formen des Individualverkehrs zu nutzen.
In der Stadtverwaltung wird zurzeit geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung von „Stuttgarter Ecken“ an weiteren Kreuzungen im Stadtgebiet vorliegen.