zum Schutz von Radfahrenden
Neues Verkehrszeichen Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern
Seit 14. Januar 2022 gibt es in der Landeshauptstadt Stuttgart ein neues Verkehrszeichen das vor allem dem Schutz von Radfahrenden dient. Das neue Zeichen (StVO VZ 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“) kommt an der Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt zum Einsatz.
Die Fahrbahnbreiten variieren dort und in einigen Abschnitten ist das Überholen von Radfahrenden infolge der fehlenden Mindestüberholabstände gemäß der Neufassung der Straßenverkehrsordnung nicht möglich und somit nicht zulässig. Da Autofahrende die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht.
Den kompletten Beitrag der Stadt Stuttgart dazu findet man hier