Dazu wird eine Stromschiene durch die gesamte Tiefgarage verlegt. Von dieser aus wird der Strom bei Bedarf abgegriffen und zum jeweiligen Stellplatz geführt, wo die Wallbox angeschlossen wird.
Die Grundinstallation wird gemeinsam von den teilnehmenden Parteien finanziert und als Gemeinschaftseigentum umgesetzt.
Der individuelle Anschluss der Wallbox sowie die dafür notwendige Kabelverlegung zum Stellplatz gelten als Sondereigentum und werden von den jeweiligen Nutzerinnen und Nutzern selbst übernommen.
So können auch weitere Eigentümerinnen und Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt eine Wallbox anschließen, wenn sie selbst auf ein Elektrofahrzeug umsteigen.
Technische Details:
- Stromschiene entlang der Tiefgaragenwand
- Leerrohre zu den gewünschten Stellplätzen
- Wallboxen werden individuell installiert
- Optionales Lastmanagement je nach Anzahl der Ladepunkte
Vorteile: Zentrale Lösung, flexibel erweiterbar, klare Infrastruktur.
Hinweis: Die Eigentümerversammlung muss eine bauliche Maßnahme beschließen.